Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt davor, dass in letzter Zeit sich die Fälle der Versendung von “Fishing“-E-Mails im Namen dieses Amtes, in welchen falsche Mitteilungen über Strafverfahren bezüglich vieler unschuldiger deutscher Bürger enthalten sind, verhäuft haben.
Laut des BKA, sind in der Regel in solch einer E-Mail ein Link oder ein Anhang enthalten, der dem Adressaten erlaubt mehr über die ihm vorgeworfene Kriminaltat zu erfahren. Wenn der Empfänger der Fishing-Mail auf den Link klickt oder den Anhang öffnet, wird sein PC von einem Trojaner-Virus befallen, mit Hilfe welchen die Bösewichte die persönlichen Daten des Opfers stehlen können, u.a. PIN-Codes und Passwörter zu privaten oder kommerziellen Bankkonten. Im Zusammenhang mit solchen verhäuften Mitteilungen und den daraus resultierenden Diebstählen persönlicher Daten, teilt die BKA zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) mit, dass die wichtigen Informationen, die vor allem Strafverfahren bezüglich der Landesbürger betreffen, bis heute per Post versendet werden. Die Spezialisten des BKA warnen davor, dass trotz der möglichen Panik im Zusammenhang mit dem Empfang einer Fishing-Mail in ihrem elektronischen Postfach, man auf keinen Fall den Anhang oder den Link öffnen soll. Der Link in der Fishing-Mail kann aber auch der Schlüssel zu seiner Demaskierung sein, denn hinter der Webadresse, die in der E-Mail angezeigt wird, verbürgt sich eine echte Internetadresse, die die Gauner entlarven könnte. Dafür muss man den HTML-Text der Mitteilungsquelle lesen, erklärt die BSI. „Das funktioniert mit Hilfe der rechten Maustaste, wenn man damit in das Mitteilungsfeld klickt und dann den Menüpunkt „Quelle Text-Nachricht“ auswählt. Nach der Bestimmung der echten Adresse des Absenders kann man überprüfen, wem diese Adresse gehört, z.B. im Portal http://dpaq.de/nD5rj. Wir raten im Falle solcher verdächtigen E-Mails diese sofort zu löschen und sich an die BKA zu wenden.
Das Schwarzfahren von „Oma Gertrud“
Fahrscheinautomat.
Die deutsche Polizei nahm eine 87-jährige Rentnerin aus Wuppertal fest, die 22 Mal beim Schwarzfahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt wurde, teilt ShortNews.de mit. Heute befindet sich die alte Dame, die in der deutsche Presse den Spitznamen „Oma Gertrud“ erhielt, im Gefängnis. Früher wurde „Oma Gertrud“ regelmäßig beim Schwarzfahren erwischt und hat auch regelmäßig die entsprechenden Strafen bezahlt. Manchmal halfen ihr die Stadtbürger die Schulden zu begleichen, die von ihrer schweren finanziellen Lage im Bilde waren. Im Sommer 2013 hat eine deutsche Zeitung für sie eine 400 Euro Strafe bezahlt, denn die Rente der alten Dame erlaubte ihr nicht solch eine Summe für ihr regelmäßiges Schwarzfahren zu zahlen.
„Oma Gertrud“ wurde verhaftet, nachdem der Richter den Haftbefehl in Zusammenhang damit ausstellte, dass die Frau im September nicht zu ihrem Prozess bezüglich des Schwarzfahrens erschienen ist. Der Richte sagte aber, dass er den Haftbefehl mit einem schweren Herzen ausstellte. Der Gerichtsprozess sollte noch vor Weihnachten beginnen und welche Strafe „Oma Gertrud“ droht, wenn man ihre schwere finanzielle Lage und ihr hohes Alter bedenkt, wird sich während der Gerichtsverhandlung herausstellen.
Die Seite wurde von Vitalij Shnayder vorbereitet.
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Aus dem Russischen von Yevgeniya Marmer.