„Wenn der Mensch ein Rüpel ist, dann ist das für lange…“
Volksweisheit.
Im Frühling des vergangenen Jahres hat unsere Zeitschrift den Lesern die Geschichte eines Menschen erzählt, der im Zug wegen zufälliger, von ihm absolut unabhängiger Umstände, schwarz gefahren ist. Das geschah in dem kleinen Kurort Bad Nenndorf, welcher sich 30 km von Hannover befindet. Aber es wird nicht um sonst gesagt, dass jede Geschichte sich zwei Mal wiederholt, – zuerst in Form einer Tragödie und denn in Form einer Farce. Und dieses Mal spielte die Rolle des Hofnarren in der um ihn herum vorgeführten Farce der Korrespondent von Inter-Focus.de.
An dem windigen und regnerischen letzten Oktobertag beeilte sich Ihr Korrespondent in Begleitung zweier Kollegen zum Zug, um von dem besagten Bad Nenndorf an Hannover zu fahren. Sein Auto gab er vor einem Tag zur Reparatur ab. Selbstverständlich wurde entschieden zu sparen und deswegen wurde ein Gruppenticket für 14 Euro gekauft, der sowohl für S-Bahnen gültig ist, als auch den Stadtverkehr in Hannover mit einer Gruppe von maximal 5 Personen innerhalb eines ganzen Tages.
Bis zum Zielpunkt ist die Fahrt ereignislos vergangen, in Hannover teilte sich die Gruppe auf – unser Korrespondent fuhr weiter mit der S-Bahn und die Kollegen stiegen im Stadtzentrum aus und entschieden sich zu Fuß weiter zu gehen.
Kontrolleur – „Pressephob“
Bis zum hannoverschen Büro gelangte Ihr Korrespondent problemlos, es gab keine Fahrkartenkontrolle und der Tag schien gut zu verlaufen. Aber als er den Rückweg zum Bahnhof mit der Straßenbahn bzw. U-Bahn antrat, gesellten sich in die Bahn drei Kontrolleure, die anfingen die Fahrkarten bei den Passagieren zu kontrollieren. Wie groß war die Verwunderung Ihres Korrespondenten, als der große südländische Kontrolleur plötzlich sagte, dass sein Ticket ungültig ist, denn der Stempel ist… datiert mit Juni.
Tickets, auf denen bestens die Junistempel zu sehen sind.
Die Kotrolleure umkreisten ihn von allen Seiten, riefen laut, drängten ihn in die Ecke und während dieses ganzen Prozesses rissen sie ihm aus der Hand die unheilbringende Fahrkarte. Das Schlimmste lag darin, dass er die Fahrkarte auf ehrliche Weise mit den Kollegen in dem Automaten auf der Plattform in Bad Nenndorf gekauft und sofort gestempelt hatte, ohne Schlangeneien weder von dem Fahrkartenautomaten noch von dem Stempelautomaten zu erwarten. Aber nein, eine Schlangenei gab es doch, denn sonst, würden dieser drei nicht so wütend sein…
In dem Prozess dieser nicht besonders korrekten, ethisch gesehen, Unterhaltung, schaffte er es sein Ticket zurück zu bekommen, indem er es buchstäblich aus den Händen der Kontrolleure riss. Er betrachtete es genau uns entdeckte mit Erstaunen, dass auf dem Ticket vom 31.10.13 der Stempelautomat ein Junidatum abgestempelt hatte: 06.VI.12 (der Stempelautomat hat aus irgendeinem Grund den Monat in römischen Zahlen gestempelt).
Und hier hat der älteste und der größte Kontrolleur Ihrem Korrespondenten alles gesagt, was er über Journalisten und über die Presse an sich denkt. Und das netteste Wort in diese Tirade war „Idiot“… Denn, du hättest eine visuelle Kontrolle des Stempels durchführen sollen, und wenn dieser „falsch“ ist, dann hättest du dich an die Bahnarbeiter wenden sollen, aber bei dir, wie bei allen Journalisten, ist eine Krone auf dem Kopf gewachsen… Dabei benannte er sich selbst, seinen eigenen Liebling, als Ticketprüfer und wichtigste Beschuldiger aller Schreiber. Dieser ganze Monolog wurde von ihm mitten in der Bahn vor den Augen des von dem kostenlosen Konzert leicht verwunderten Publikums geführt. Und vergeblich versuchte Ihr Korrespondent etwas bezüglich des Fehlens von Bahnmitarbeitern am Bahnhof von Bad Nenndorf zu erzählen, denn die „gerechte“ Wut des Kontrolleurs wuchs nur mit jeder Minute. Und nur nachdem, als dem armen Korrespondent der sich glücklicherweise zufällig aufhaltende türkische Kollege zur Hilfe kam, ist der Kontrolleurdreier zurückgewichen und der ältere Kontrolleur ließ wie ein dem Verbrecher Leben schenkender Monarch den von dem ganzen Geschrei erstarrten Korrespondenten gehen, nachdem er auf dem unglückseligen Ticket seine Nummer: FAP010089, aufschrieb – und zwar nicht mit der besten Handschrift. So nach dem Motto, wenn du nochmal kontrolliert wirst, zeigst du das.
Der „erzürnte“ Stempelautomat.
Und wirklich, als einige Stunden später Ihr Korrespondent zusammen mit den Kollegen, die er dann am Hannover Hauptbahnhof traf, zurück nach Bad Nenndorf fuhr, trafen sie im Zug einen Kontrolleur, diesmal von der DB, dem sie dann dieses beinah historische Dokument vorzeigten: das Ticket mit der persönlichen Nummer des Ticketprüfers. „Was ist das?“, – fragte nach einer kleinen Pause der erstaunte Mann. Man musste ihm die ganze Geschichte mit dem unheilbringenden Ticket und der „handschriftlichen“ Nummer von Anfang an erzählen. „Ach so“, – sagte langsam der Bahnmitarbeiter, wonach er uns dann vorsichtig das Ticket zurückgab und verschwand.
Am gleichen Ort zur gleichen Stunde
Aber hiermit endet unsere Geschichte leider nicht. Als vier Tage später, und zwar am 4. November, der bei der letzten Fahrt von allen Kontrolleuren glücklich gerettete Korrespondent wieder in das Büro nach Hannover fuhr, hat der Stempelautomat an der Plattform in Bad Nenndorf ihm wieder ein Junidatum auf dem im gleichen Automat frisch gekauften Ticket gestempelt: 08.VI.13.
Aus der Geschichte hatte er seine Schlüsse gezogen zog er es inzwischen vor mit so seinem Stempel nicht mehr die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, sondern lieber zu Fuß zu gehen. Auf dem Rückweg traf er ihm Zug einen Kontrolleur und erzählte ihm sofort die Geschichte von dem kaputten Stempelautomaten auf der Plattform in Bad Nenndorf. Dieser Kontrolleur war wohl davon schon im Bilde, denn er bot ihm an, das Ticket „richtig“ zu stemepeln – mit dem aktuellen Datum, und ging dann seines Weges weiter.
Die Nummer des Stempelautomaten, welcher sturer Weise Junidaten stempelt.
Wenn man bedenkt, dass entgegen aller Volksweisheit, der Blitz niemals dieselbe Stelle trifft, stempelte dieser böse Automat weiterhin falsche Daten und die Presseausweise, wie auch die mehr oder weniger verständliche deutsche Sprache, nicht immer zum Attribut unserer Landsleute gehören, führen wir weiter unten die Nummer und das Foto des die Bürger erschreckenden Automaten in „6×9“ auf: EO14H 05 (merken Sie sich die Nummer und umgehen Sie diesen Automaten, genauso wie übrigens den Ticketprüfer mit der oben aufgeführten Nummer“.
„Mit dem Kopf gegen die Wand“
Natürlich, hätte sich Ihr Korrespondent nicht schon mal verbrannt, hätte er nicht so einfach aus dieser Geschichte (ganz zu schweigen von einigen unansehnlichen Geschichten, die er in der hannoverschen U-Bahn erlebte) mit den falschen Stempeldaten so gut herauskommen können. Und nichtsdestotrotz, einige Schlüsse sollte man aus dieser „Tragikomödie“ ziehen.
1. Kontrollieren Sie unbedingt das gestempelte Ticket, und wenn dort ein falsches Datum steht, wenden Sie sich an die Bahnmitarbeiter.
2. Wenn solche nicht in der Nähe sind (wie z.B. in Bad Nenndorf), dann drücken Sie den Knopf an der Infosäule, die an jeder Plattform steht und teilen Sie der Zentrale das Problem mit.
3. Wenn es keine Infosäule gibt oder sie nicht funktioniert, rufen Sie die kostenlose Nummer an, die auf dem Stempelautomaten ausgewiesen ist (in der Region Hannover ist das die 08002886644).
4. Wenn Sie nicht die Richtigkeit des Stempels kontrolliert haben und er falsch ist, teilen Sie das dem Kontrolleur im Zug mit. Er wird das wahrscheinlich verstehen und Sie nicht dafür zu bestrafen.
5. Wenn Sie ein falsches Stempel auf dem Ticket haben, das sie in einem DB-Automaten gekauft haben, umgehen Sie eine Fahrt damit in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Stadtverkehrs: unserer Erfahrung nach sind die Kontrolleure dort strenger eingestellt und werden Ihnen eine Strafe auferlegen.
6. Wenn Sie dann doch eine Strafe von den Ticketprüfern bekommen, die so aussehen, wie die oben beschriebene Geschichte, dann lassen Sie sich nicht auf einen Konflikt ein, sondern werden Sie in die nächste Polizeidirektion gebracht, wo Sie noch eine Strafe, wegen z.B. Wiederstand, bekommen könnten. Ihr Recht können Sie dann später entweder im Gericht oder im Vorgerichtsprozess mit Hilfe eines Anwalts beweisen. Obwohl, das könnte eigentlich für Sie von Vorteil sein.
Vitalij Shnayder.
Foto des Autors.
Aus dem Russischen von Yevgeniya Marmer.