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„Strafomanie“

Wie soll ein gesetzestreuer Bürger sich verhalten, wenn ihm eine Strafe für das Autoparken auferlegt wurde, wobei er absolut gesetzesgerecht das Parken via Parkautomat bezahlt hat? Was erwartet ihn, wenn er, überzeugt von der Richtigkeit seiner Handlungen, sich weigert, die aus seiner Sicht ungesetzliche Strafe, zu zahlen?

 

 

Die „kurzsichtige“ Politesse

 

An diesem berüchtigten für ihn 10. Juli hat unser Leser Willi S. sein Auto auf dem kostenpflichtigen Parkplatz im Zentrum Hannovers geparkt, in der Nähe des Hauptbahnhofs (Rundestraße 415). Laut des Verkehrszeichens konnte man auf diesem Parkplatz maximal zweieinhalb Stunden stehen und eine Parkstunde kostete 2 Euro. Er bezahlte 2,20 Euro und die Parkzeit endete, laut des Parkscheins, um 13:04 Uhr. Wie erstaunt war er dann, als er zu dem Auto vor Ende der Parkzeit zurückkehrte und unter dem Scheibenwischer einen Strafzettel in Höhe von 10 Euro, für „Parken ohne gültigen Parkschein“ (so stand es auf dem Strafzettel) entdeckte, welcher um 12:29 Uhr erstellt wurde, also eigentlich 35 Minuten vor Ende der bezahlten Parkzeit.

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Diesen Parkschein nicht zu bemerken ist ziemlich schwer…

Der traurige Willi fotografierte den Strafzettel und seinen Parkschein, welcher hinter der Windschutzscheibe auf dem Armaturenbrett lag, mit seinem Handy.

Er verstand dann, dass die Politesse, die den Strafzettel erstellte, seinen Parkschein einfach nicht bemerkt hatte. Wahrscheinlich, litt sie an Kurzsichtigkeit… Unser Held entschied sich an Anwälte für Rechtsschutz zu wenden. Denn er hat gesetzestreu das Parken bezahlt und musste jetzt beweisen, dass ihm die Strafe ungesetzlich auferlegt wurde.

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Der besagte Strafzettel, der unter dem Scheibenwischer liegt und der daneben gut sichtbare Parkschein.

 

„Schuldig bist du darin, dass ich essen will“[1]

 

Die Anwälte erklärten sich liebend gerne einverstanden Willi zu helfen und verfassten an das Ordnungsamt einen Widerspruch, im Anhang die Fotos vom Ort des Geschehens, die Kopie des Parkscheins und den Strafzettel – das alles wurde an die entsprechende Adresse mit Angabe aller Beschreibungen des Vorfalls geschickt.

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Das Schild mit der Parkzeit hängt weiterhin stolz über dem Platz, an welchem die Bauarbeiten stattfinden.

Genau nach einer Woche erhielt Willi S. die Antwort: ihm wurde strengstens empfohlen die Strafe in Höhe von 10 Euro innerhalb einer Woche nach Erhalt des Briefes zu bezahlen und auf dem Briefumschlag stand das Versanddatum. Willi entschied sich an Spezialisten zu wenden, die für die Strafauferlegung für falsches Parken zuständig sind.

 

Zahlen Sie die Strafe und schlafen Sie entspannt!

 

Nach Informationen des Kommissars der Polizeidirektion von Nordrhein-Westfalen Herr Volker Schöne, Landesvorstand der Polizei NRW (hier muss man anmerken, dass obwohl Hannover zu Niedersachsen gehört, die Straßenverkehrsregeln in beiden Ländern praktisch gleich sind) wurde Folgendes mitgeteilt: wenn die Strafe in Höhe von 10 Euro nicht bezahlt wird, dann wird nach vier Wochen noch ein Brief mit einer Forderung der Strafe schon in Höhe von 40 Euro ankommen. Wenn diese Forderung ebenfalls ignoriert wird, dann werden alle Unterlagen an die Staatsanwaltschaft übergeben und diese wird ihrerseits das Ganze an das zuständige Gericht weiterleiten. Weiterhin wird der Richter im Prozess wahrscheinlich die Pflichteintreibung der 40 Euro fordern. Wenn auch das unmöglich sein sollte, dann wird der „böse Nicht-Zahler“… im Gefängnis landen!.. So stellt sich heraus, wie sich alles wenden kann, wenn die Sturheit des Zuwiderhandelnden seinen gesunden Verstand übertrifft.

Parkschein Schtraf

Kopien des Parkscheins und des Strafzettels.

Obwohl, weiterhin teilt der Kommissar mit, dass wohl in 2007 die strafrechtliche Verfolgung der Nicht-Zahler von Parkstrafen in Deutschland von einer Reihe subgesetzlicher Akten aufgehoben wurde (In 2007 wurde das Ordnungswidrigkeitgesetz (OWIG) durch die Bundesbereinigungsgesetze „ersatzlos gestrichen“. Kurz, eine rechtliche Grundlage existiert seit dem nicht mehr.), aber dadurch ist es nicht leichter geworden – wär das denn viel besser, wenn die Gefängnisstrafe gegen gemeinnützige Arbeit ersetzt wird?

Willi entschied, dass aus dieser Geschichte sowieso nichts Gutes kommen wird, denn sein Recht müsste er letztendlich im Gericht beweisen, und das wegen irgendwelcher 10 Euro. Und dabei wird gegen sein Foto, das er auf dem Parkplatz schoss, die Gegenseite ebenfalls Fotos haben, geschossen von der „kurzsichtigen“ Politesse, auf welchem sein Parkschein auf keinen Fall sichtbar sein wird. Dann werden Untersuchungen und andere gerichtliche „Sachen“ anfangen, für welche im Falle des Verlierens des Gerichts unser Held auch selber die Kosten tragen müsste.

Wahrscheinlich, wenn unser Held ein bisschen prinzipieller wäre, würde er mit hoch erhobenem Haupt in das Gericht hineinspazieren, und ins Gefängnis… Entschuldigung, zu gemeinschaftlichen Arbeiten. Aber unser Leser war kein Held, sondern ein einfacher gesetzestreuer Bürger, und die Entscheidung war offensichtlich: er ging zur Bank und bezahlte die Strafe in Höhe von 10 Euro und die Kopie des Überweisungsbelegs faxte er an das Ordnungsamt.

 

Parken, das nicht stattfand

 

So ist es dann wohl, dass es nicht möglich ist mit ungerechtfertigten Strafen ohne ernsthafte finanzielle Investitionen zu kämpfen und dieses ganze „Kuddel Muddel“ mit der 10-Euro Strafe ist es nicht wert. Aber Stopp – so kann man ja bis zur vollständigen Gesetzeslosigkeit abrutschen. So scheint es, dass wir immer alle Strafen wortlos bezahlen müssen? Und der berüchtigte menschliche Faktor? Was, wenn an der Annahme über die kurzsichtige Politesse tatsächlich was dran ist? Oder hat sie an diesem Tag einfach ihre Brille zu Hause vergessen? Es scheint, als würde man manchmal die Strafe abstreiten können, aber man muss im Voraus sich auf einen echten Gerichtsprozess und auf finanzielle Verluste vorbereiten.

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So sieht der ehemalige Parkplatz heute aus.

Unser Held entschied zu diesem Parkplatz am Hauptbahnhof zurückzukehren und die ihm die Strafe ausgestellte Politesse zu suchen. Er wollte ihr unbedingt in die Augen schauen und sich vergewissern, dass mit ihrer Sehkraft alles in Ordnung ist. Aber alles stellte sich als viel einfacher und banaler heraus: auf dem Parkplatz fanden Bauarbeiten statt und auf dem über diesem ganzen Durcheinander hängenden Schild stand, dass „hier ein unterirdischer Bahnhof gebaut wird und die Bauarbeiten von … Juni 2013 bis Juli 2014 andauern werden!..

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Plakat mit der Dauer der Bauarbeiten.

Sieh mal einer an! Es stellt sich heraus, dass in der Zeit, als ihm der Strafzettel erstellt wurde, an diesem Platz die Bauarbeiten voranschritten. So kann man auch bei gesundem Verstand durchaus an allem zweifeln, nicht nur an der Strafe… Aber der Brief aus dem Ordnungsamt war echt!

 

Untröstliches Resümee

 

Wie sich herausstellte, ist es günstiger die Strafe zu zahlen, als all diese wenig angenehmen Prozeduren zu starten. Auch wenn Sie Recht haben und einen realen „Parkschein“ besitzen. Wahrscheinlich wird die Politesse ihre Uniform beschützen und im Gericht beteuern, dass Ihr Parkschein nicht sichtbar war und das bedeutet, dass sie ihn nicht an der Windschutzscheibe angebracht haben, sondern mitgenommen hatten oder ins Handschuhfach geworfen haben. Dabei wird sie Ihnen ihre eigenen Fotos demonstrieren, auf welchen Ihr Parkschein „nicht sichtbar“ ist.

Und Ihre Aussage gegen die Aussage der Ordnungsamt-Mitarbeiterin wird in den Augen des Richters wohl wenig überzeugend sein. Klar, dass die Gerichtskosten auch wohl Sie tragen werden müssen.

Also zahlen Sie einfach diesen armseligen Zehner und vergessen Sie die Geschichte mit dem Parken, wie einen schlechten Traum.

 

Vitalij Shnayder

Foto des Autors

Aus dem Russischen von Yevgeniya Marmer



[1] Eine Phrase aus einem alten russischen Märchen, die der Wolf zum Schaf sagt und es dann auffrisst. (Anmerkung des Übersetzers)

русская православная церковь заграницей иконы божией матери курская коренная в ганновере

Über IF: Vitalij Shnayder

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