Eine ungewöhnliche Möglichkeit des Eindringens in einen Lagerraum haben die Odesser Gauner erfunden. Sie drangen in den vorher gemieteten Lagerraum des Odesser Marktes „7. Kilometer“ in…Kartonboxen ein.
An dieser „Operation“ nahmen nach Angabe der Ordnungshüter acht Personen teil. Nachdem die Gauner den Lagerraum mieteten und den entsprechenden Vertrag unterschrieben, brachten sie ins Lager die Boxen – insgesamt 40 Stück. Schon bald, nachdem sich die Diebe darin versteckten, fanden sie sich im Lager auf, wo sie auf das Ende des Arbeitstages warteten. Als das Lager leer wurde, kletterten die Diebe aus den Boxen und füllten diese mit Damenhandtaschen und Schuhen. Den Ort des Verbrechens wollten die Gauner ebenfalls in den Kartons verlassen, aber bei dem Versuch das Lager zu verlassen wurden sie festgenommen. Wie genau diese Festnahme stattgefunden hat, hat die Quelle des ukrainischen Innenministeriums nicht erzählt. Es ist nur bekannt, dass den festgenommenen Gaunern bis zu acht Jahre Haft drohen.
Das harte Urteil
Im Februar berichteten wir über den Beginn des Gerichtsprozesses bezüglich der Eheleute Anschlag mit der Anklage auf Spionage für Russland. Und am 2. Juli hat das Oberste Gericht von Stuttgart das Urteil ausgesprochen, welchem zufolge Andreas und Heidrun Anschlag zu 6,5 und 5,5 Jahren Gefängnishaft verurteil wurden. Außerdem müssen die Eheleute Anschlag 500 Tausend Euro Strafe zahlen und ihr ganzer Immobilienbesitz geht für die Zeit an den deutschen Staat. Wie die Vorsitzende des Richterkollegiums Sabine Roggenbrod erklärte, soll das Urteil des Gerichts als eine Art Exempel funktionieren und allen Spionen zeigen, wie die Konsequenzen aussehen können, wenn sie in Deutschland Derartiges durchführen. „Es ist töricht zu denken, dass die Russen nicht genauso Spionage betreiben, wie die Amerikaner“, – sagte während einer der Anhörungen der Anwalt der Angeklagten Horst-Dieter Petschke. Er erinnerte die Richter auch daran, dass manchmal die Spionageinformationen für die Vorbeugung von Konflikten mit dem Ziel den Frieden auf der Welt aufrecht zu erhalten, genutzt werden.
Die Oberstaatsanwaltschaft der BRD forderte eine Freiheitsstrafe in Höhe von 7,5 und 4,5 Jahren. Die Anklage behauptet, dass Andreas und Heidrun Anschlag seit Ende der 80er Jahre in Deutschland leben. Zuerst arbeiteten sie nach Angaben der Untersuchung für den sowjetischen Nachrichtendienst und danach für den russischen. Was ihre Tätigkeit in Deutschland anbetrifft, so befinden sich in der Beweisaufnahme Dokumente, die mit 2008 bis Oktober 2011 datiert sind. In Deutschland wechselten sie vier Mal ihren Wohnort, bis zu dem 18. Oktober 2011, als die Mitarbeiter des deutschen Nachrichtendienstes Heidrun in ihrem Haus in Michelbach festnahmen. Andreas Anschlag wurde am gleichen Tag 75 km von Stuttgart entfernt verhaftet. Der Version der Anklage zufolge hatten die Spione einen Informanten, der ihnen „aus dem Außenministerium der Niederlande Dokumente zustellte, die die EU und die NATO“ betreffen.
Im Gerichtsprozess verloren Andreas und Heidrun Anschlag kein Wort darüber, wer sie in Wirklichkeit sind (das Gericht kennt nicht mal ihre echten Namen), weiterhin haben sie weder über ihre Kontakte zu dem russischen Nachrichtendienst etwas gesagt, noch über die Übergabemethoden der gesammelten Daten. Der Gerichtsprozess fand nichtöffentlich statt. Die ganze Zeit, während die Eltern Spionage betrieben, lebte ihre Tochter in einem Spinnennetz von Lügen. Und nur jetzt, mit 21 Jahren, erfuhr sie, dass „der Name ihrer Eltern gar nicht Anschlag lautet und sie nicht Andreas und Heidrun heißen, sondern voraussichtlich Olga und Alexander, und dass sie keine Österreicher sind“. Die Tochter der russischen Spione musste die Elternautos verkaufen, um irgendwie ihr Leben ohne die Eltern finanzieren zu können.
Das Blutbad in Dossenheim
In der Stadt Dossenheim, in der Nähe von Heidelberg (Baden-Würtemmberg), am Dienstagabend, den 20. August, tötete der 70-jährige ehemalige Sportschütze mit Schüssen aus der Pistole zwei Personen und verletzte fünf Teilnehmer der Wohneigentümerversammlung. Danach schoss der Schütze auf sich selbst und begann somit Selbstmord. Nach Angaben der Zeugen, entfachte sich der Streit auf der Versammlung wegen der gestiegenen Nebenkosten. Der empörte Schütze, der sich dadurch von den Wohneigentümern betrogen fühlte, verließ die Versammlung, aber kehrte schon bald mit einer Großkaliberpistole wieder, aus welcher er das Feuer auf die Teilnehmer der Versammlung eröffnete. Insgesamt schoss der Verbrecher zwischen 10 und 15 Mal. Einer der fünf Verletzten befand sich im kritischen Zustand und wurde mit einem Hubschrauber in die Notaufnahme befördert, die anderen Verletzten erhielten medizinische Hilfe in den nahgelegenen Krankenhäusern. Nach Angaben der Polizei waren insgesamt 20 Personen auf der Versammlung anwesend, unter ihnen auch Kinder. Der Innenminister des Bundeslandes Baden-Württemberg Reinhold Gall (SPD) sagte am Mittwoch zu den Journalisten: „Das war ein weiterer schrecklicher Vorfall, an welchem ein Sportschütze teilnahm“.
Der Trick mit dem Staubsauger
Foto v. V.S.
In Salt Lake City, der Hauptstadt des US-Staates Utah, führten zwei unternehmerische Diebe einen Diebstahl mit Hilfe eines Industriestaubsaugers durch. Sie saugten buchstäblich das Geld aus dem Geldautomaten auf einer Autowaschanlage aus. Nach Angaben der Polizei, war der Gewinn des kriminellen Paares (53 und 55 Jahre) ein Haufen von 25-Cent Münzen. Die ganze Diebes-„Operation“ betrug etwa 12 Minuten, wonach das kriminelle Duo von der Polizei festgenommen wurde. Jetzt droht den erfinderischen Gaunern eine Anklage auf „Einbruch mit Diebstahl“.
Das kriminelle Duo aus Rumänien
Am vergangenen Donnerstag, den 22. August, in Hamburg, im Bezirk Volksdorf, wurde von der Kripo (Abteilung ZD 63) ein 32-jähriger Rumäne mit Verdacht auf Diebstahl aus dem Portemonnaie eines 83-jährigen Mannes festgenommen. Der nicht weit vom Ort des Verbrechens entfernte aufmerksame Zeuge sah, wie sich der Rumäne dem alten Mann mit der Bitte um Wechseln von Geld näherte. Der Zeuge bemerkte, dass im Prozess des „Wechsels“ der Trickdieb anfing am Portemonnaie des Mannes zu zerren, während dieser das Wechselgeld suchte. Der Zeuge war so aufmerksam, dass er sogar schaffte sowohl den Dieb und das Opfer, als auch den Prozess des „Wechsels“ mit seinem Handy zu fotografieren. Als der Rumäne sich entfernte, erzählte der Zeuge dem alten Mann über seine Beobachtungen und schlug vor den Inhalt des Portemonnaies zu überprüfen. Als Ergebnis der Überprüfung stellte sich heraus, dass im Prozess des „Wechsels“ dem Trickdieb gelungen war von dem älteren Gentleman 350 Euro zu entwenden. Nachdem der Fakt des Diebstahls festgestellt wurde, begaben sich der Zeuge und das Opfer in die nächstliegende Polizeidirektion, wo sie das Videomaterial mit der Szene des „Wechsels“ übergaben und ebenfalls einen Bericht über das Geschehene verfassten. Bald fanden die Polizisten in Zivil den Trickdieb in Gesellschaft seines Partners nicht weit entfernt vom Ort des Verbrechens und nahmen beide fest, wonach beide in die Polizeidirektion befördert wurden. Die Ermittler „jagten“ die Daten über die beiden Festgenommenen durch die Datenbank und es stellte sich heraus, dass der 32-jährige Rumäne sich in der Fahndung in Verbindung mit einem analogen Verbrechen, das am 1. Juni begangen wurde, befindet. Die Festgenommenen haben von ihrem Recht Gebrauch genommen zu schweigen und wollten nicht aussagen (eigentlich Ausländer, aber das deutsche Strafrecht kennen sie wunderbar…). Die Kripo-Mitarbeiter beförderten schon bald die „stummen“ Trickser ins Gericht, wo der Richter die Entscheidung traf die beiden in der Untersuchungshaft zu behalten.
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Aus dem Russischen von Yevgeniya Marmer