Was bedeutet „konnte nicht mit der Bedienung umgehen“.
Der deutsche Gesetzgeber ist dadurch berühmt, dass er alles reguliert, sogar die einfachsten Details.
Z.B dürfen Sie in Deutschland in einem Auto komplett nackt fahren. Das Auto wird in diesem Fall, wie Ihre Wohnung angesehen. (Obwohl, wenn Sie aussteigen, müssen Sie angezogen sein).
Sie glauben das ist ein Witz? Im Gegensatz.
Foto: http://relaxic.net
Genauso ist es kein Witz, dass von allen Dokumenten, die die Starßenverkehrsregeln und das Verhalten auf den Straßen erklären, ab dem 1. April 2013 die Begriffe „Fußgänger“, „Fahrer“, etc. verschwunden sind. Solche, wie Reiter, z.B. auch.
Nein, sie wurden nicht abgeschafft. Sondern ausgetauscht. Und dabei beschäftigte sich damit eine ganze Gruppe. Man kann sich schwer vorstellen, welchen Ausmaßes die Arbeit durchgeführt wurde. Und das wurde damit erklärt, dass in den offiziellen Dokumenten nur Formulierungen auftauchen dürfen, die gleichzeitig, sowohl Männer als auch Frauen meinen. Keine Diskrimination!..
Wie wurden sie ausgetauscht?
Sie werden es nicht glauben.
*Fußgänger – wer zu Fuß geht*
*Fahrzeugfarer – wer ein Fahrzeug führt*
Klingt gut?
Und was kommt Ihnen sofort in den Sinn?
Richtig, irgendetwas indianisches, sowie Tschingatschuk – Große Schlange.
Und man muss sich nicht auf die Begrifflichkeiten Fußgänger und Fahrzeugfahrer beschränken, sondern gleich auch jeden einzelnen konkreten Teilnehmer des Straßenverkehrs charakterisieren.
Als Grundlage, entsprechend, können reale indianische Bezeichnungen genommen werden: Käneonasketiew – der, der auf vier Klauen geht.
Gojatchlej – der, der gähnt.
Päkuna – Hirsch, der auf den Berg springt.
Kuuonjamtiwa – über den Hügel Laufende.
Otäktej – der viele Tötende.
Und für die Leiter der Institotionen und ihre Mitarbeiter:
Vijaa – der die Sonne regiert.
Tschääkmongwi – der Leiter des Schreiers.
Schumen – die Besänftigerin der Schlange.
Wikväja – der, der bringt.
Erweckt das Ihre Vorstellung? Besonders der letzte Name?..
Dann noch ein Beispiel.
Es ist aktuell in der Hinsicht der Erhöhung der Strafen fürs falsche Parken.
Stellen Sie sich folgende Situation vor.
Sie haben auf dem Armaturenbrett die Parkuhr in einer schönen rosa Farbe (gibt es zum Kaufen) statt dem Standardblau gelassen.
Was glauben Sie, kriegen Sie eine Strafe?
Und lächeln Sie nicht.
Sie kriegen die gleiche Strafe, als wenn Sie nur vergessen hätten die Parkzeit ganz anzuzeigen.
Und das dabei, dass zu „Rosa“ (auf den Weiten der ehemaligen UdSSR waren sie aus irgendwelchem Grund „hellblau“) in Deutschland eine tolerantere Haltung herrscht.
Wenn Sie zweifeln, gehen Sie zu http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_3.php
zum Punkt 1. Zeichen 318 und vergewissern Sie sich.
Übrigens, es schadet nicht zu wissen, was in der folgenden Situation getan werden muss.
Der Parkautomat funktioniert nicht, oder Sie können auf keine Art und Weise sich mit ihm, dem Automaten, einigen. Er gibt Ihnen kein Parkticket und das war´s…
In diesem Fall sind Sie verpflichtet auf dem Armaturenbrett die Parkuhr zu lassen, wie wir schon wissen – nicht in rosa. An dieser Stelle kann man das Auto für eine bestimmte Zeit lassen, die aber die Höchstzeit nicht überschreitet, die auf dem Parkautomaten ausgewiesen ist. Wissen Sie das?
Nein?
Dann bekommen Sie eine Strafe. Heutzutage kann es Sie zwischen 10 und 30 € kosten!
Das ist deswegen so teuer, weil seit dem 1. April 2013 in den Strafkatalog für die Verletzung der Straßenverkehrsregeln einige Änderungen eingefügt wurden.*
Die Massenmedien haben im Großen und Ganzen das Ausmaß der Strafen für falsches Parken erleuchtet.
(Neue Strafen – in unserem Arkiel „Parken und Halten“.)
Wir wollen hier nicht über die Neueinführungen für Motorrad- und Fahrradfahrer sprechen. Und über alle Veränderungen, die die Fahrliebhaber „ereilt“ haben, auch nicht.
Wir wollen nur an zwei Punkten festhalten.
Erstens.
Die Wetterbedingungen, bei denen das Auto in Winter- oder Allwetterreifen „umgezogen“ werden muss, sind jetzt mit allen Einzelheiten beschrieben.
Das ist: Glatteis, liegender Schnee, Matsch und sogar Frost.
Natürlich wurden diese Einzelheiten nicht einfach so eingetragen. In der alten Ausgabe gab es diese Konkretisierungen nicht. Es wurden wohl Anwälte „ins Spiel mit einbezogen“. Und haben wohl die Strafen für das Fahren mit Sommerreifen während der Winterzeit bestritten. Und gewannen.
Das ist einfach ihr Job.
Obwohl jedem normalen Fahrer klar ist, Winter ist da – wechsel die Reifen.
Wenn nicht rechtzeitig gewechselt – zahlen. Leider zahlen nicht nur die Schuldigen.
Und deswegen heißen wir diese Änderung willkommen.
Zweitens, oder „Runter vom Gas“.
Ab dem 1. April 2013, wer ein Fahrzeug an angekündigten Gefahrenstellen führt, muss seine Geschwindigkeit verringern“. – „der Fahrer (nach altem Stil) muss an ausgewiesenen Stellen, welche mit Zeichen über Gefahr warnen, die „Geschwindigkeit verringern“.
(Die Liste der Zeichen, die Gefahrenstellen anzeigen, ist ziemlich lang. Diese kennenlernen kann man über den Link http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_1.php).
Sonst – Strafe – 100 €.
Alles klar? Ja, nein..
Deswegen kann die Deutung sehr unterschiedlich sein.
Und die Anwendung auch.
Mit den Winterreifen, den Parkuhren, den nackten Fahrern und sogar mit den indianischen Namen ist alles viel klarer.
Karl Walter, der Auto-Experte im Infozentrum der Versicherung R+V, kommentiert das Gesetz folgendermaßen: „Wer, z.B., zu schnell in einer Kurve fährt, auch wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgewiesen ist, riskiert seine Sicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer“, – und fährt fort: „Sogar in dem Fall, wenn eine vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung gibt“.
Leider, auch nach dem Kommentar ist absolut unklar, auf welche Weise diese genannten 100 € enthoben werden.
– In dem Fall, wenn auf der Stelle, die als gefährlich ausgewiesen ist, sie ein Vergehen begangen haben – oder wenn wegen Ihnen sich ein Unfall ereignet hat?
– Sie sind in die Absperrung hineingefahren?
– Wer wird nachverfolgen, ob Sie, wenn Sie das Warnzeichen erblickt haben, z.B. über eine scharfe Kurve, doch den Fuß vom Gaspedal genommen haben?
Wenden wir uns doch an die Indianer, was die wohl dazu sagen?
StVO § 3 Geschwindigkeit (1). Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
Wie wir sehen, haben die „Indianer“ uns längst darüber vorgewarnt.
Es ist klar, dass jede Strafe, an erster Stelle, eine Art Präventionsmaßnahme voraussetzt und, parallel dazu, die Auffüllung des Budgets.
Wenn das erste – so wäre es dann einfacher vor dem Zeichen „Scharfe Kurve“ das Zeichen der Geschwindigkeitsverringerung zu setzen?
Wenn das zweite, dann wäre es doch einfacher von Schuldigen an Unfällen, die an „scharfen Kurven“ sich ereignen, 100 € extra zu erheben.
Die Erklärungen werden wohl bald folgen. Wie das auch in der Vergangenheit mit dem „Umziehen der Auto-Schuhe“ geschehen ist.
Wahrscheinlich sind die Gesetzgeber in allen Ländern gleich.
Aber wissen Sie, was an Deutschland so erfreut? Hier gibt es nicht mal den Begriff, von „der, der am Lenkrad sitzt, aber nicht mit Bedienung klar gekommen ist“. Und für unser (russisches oder ex-sowjetisches[1]) Verständnis klingt das normal. Nicht ungewöhnlich.
Denn tatsächlich, war das Auto entweder technisch nicht einwandfrei, oder der Fahrer hat, z.B. die Schärfe der Kurve unterschätzt, oder war krank, betrunken oder stand unter Drogeneinfluss. Auf Details wollen wir uns nicht festbeißen. Wichtig ist etwas anderes.
Nicht „nicht mit der Bedienung klar gekommen“, sondern setzte sein und das Leben anderer der Gefahr aus. Genauso muss die Frage gestellt werden. Vergessen Sie das nicht. Und Erfolg auf den Straßen!
*Die Änderungen auf den Seiten der Internet-Webseite www.bussgeldkataloge.de wurden erst am 2. April 2013 eingetragen. Vielleicht deswegen, weil am 1. April auch in Deutschland Tag des Humors ist, oder deshalb, weil in diesem Jahr am 1. April ein Osterfeiertag war.
Für die, die die Neueinführungen gerne früher kennenlernen wollten, wurde einige Monate vor diesem Ereignis ein 68 Seiten langer „Ratgeber Bußgeld“ herausgebracht, in welchem alle Änderungen aufgeführt sind. Also wurde alles gemacht, wie es üblich ist – gründlich und nach Plan.