(Ab dem 1. April 2013 sind in Deutschland die Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten.)
In die Redaktion unserer Zeitung kommen viele Briefe mit Fragen bezüglich der am 1. April 2013 in Kraft getretenen Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Für weitere Informationen haben unsere Reporter mit dem Verkehrssicherheitsberater der Polizeidirektion Hannover, dem Hauptkommissar Peter Trinks.
– Herr Hauptkommissar, wie bekannt, ab dem 1. April 2013 sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung für Fahrzeug- und Fahrradfahrer in Kraft getreten. Wie sehen Sie die Hauptunterschiede gegenüber den vorherigen Gesetzen aus?
– In der neuen Ausgabe der Straßenverkehrsordnung betreffen die Hauptänderungen die Regeln für Fahrradfahrer, da in den letzten Jahren die Menge der Fahrradfahrer sich vergrößert hat, was, im Prinzip, nur erfreuen kann. Das Gesetz, das die Fahrradfahrer betrifft, wurde noch in 1977 erlassen und bedarf deswegen einiger Änderungen. Um genau zu sein, sind in die neue Straßenverkehrsordnung vereinfachte Kriterien für die Zulassung auf eine Einbahnstraße eines zweispurigen Fahrradverkehrs, eingeführt. Auf den Fahrradwegen herrscht jetzt ein Parkverbot für Autos, der vorher nur mit Hilfe von Straßenverkehrsschildern reguliert wurde. Z.B. in §§24,31 sind die besonderen Vorschriften für Inline-Skater vorgeschrieben (das s.g. „dreiste Inline-Skaten, Anm. d. Autors), und es werden auch genauer die Transportzonen für verschiedene Straßenverkehrsteilnehmer definiert. Eine der neuen Änderungen ist ein Zusatzschild, das Zonen aufzeigt, die für Inline-Skater und Rollschuhfahrer offen sind.
Geändert haben sich auch folgende Vorschriften bezüglich der Strafen für Fahrzeugfahrer:
- Unvorsichtiges Autotüröffnen beeinträchtigt oft die Sicherheit der Fahrradfahrer. Dieser Verstoß wird jetzt 20 €, statt den alten 10 € kosten.
- Ebenfalls verdoppelt hat sich die Strafe für das Fahren ohne Licht in der Dunkelheit. Die Strafe beträgt jetzt 20 € im Fall von eingeschalteten, aber viel zu schmutzigen Scheinwerfern.
- Verstoße hinsichtlich des Verbots für LKWs an Sonn- und Feiertagen: die Strafe für Verstoß gegen dieses Verbot betrug bis heute 20 € und ist seit 1975 nicht gestiegen. Diese Strafsumme hat niemanden mehr erschreckt, eher im Gegenteil und wurde von Unternehmen in den Ausgabenbereich mit einberechnet. Die neue Summe der Strafe beträgt heute 75 €.
– Ist es war, dass, laut den neuen Änderungen, alle Sanktionen, die von den Ordnungshütern auferlegt werden, ausschließlich zur Verschärfung führen?
– Nein, viele Sanktionen sind gleich geblieben, denn einige Strafen wurden schon in 2009 erhöht, wie z.B. die Strafen für die Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Verstoß gegen die Einhaltung des Abstandes. Das Gesetz enthält Regeln, die nach Möglichkeit unfallfreie Beziehungen unter den Verkehrsteilnehmern unterhalten. Der immer dichter werdende Verkehr auf den Straßen verpflichtet zu der ständigen Korrektur der alten Regeln.
Der zentrale Punkt in den Straßenverkehrsregeln bleibt die individuelle Verantwortung jedes einzelnen Straßenverkehrsteilnehmers und die gegenseitige maximale Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer.
Natürlich stellt sich die Frage, auf welche Weise die Verkehrsteilnehmer gezwungen werden können ihr Verhalten auf den Straßen zu ändern (vor allem in den Fällen, in welchen dieses Verhalten direkt schwere Auswirkungen für die Gesundheit und das Leben von Menschen mit sich bringt). Das betrifft an erster Stelle die, die die Geschwindigkeit überschreiten, gegen das Vorfahrtsrecht auf der Straße verstoßen, falsch abbiegen, sich falsch auf Fußgängerübergängen verhalten, die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Fahrradfahrer, Kinder, Senioren) der Gefahr aussetzen. Genau für die Erreichung dieser Ziele wählen wir den Weg, der zur Erhöhung der Strafen und Vergrößerung der Strafpunkte für die Zuwiderhandelnden führt.
– Was sind die Hauptunterschiede bei den Strafen ab dem 1. April 2013, z.B. bei der Verletzung der Parkregeln von seitens der Fahrer?
- Strafen für falsches Parken (kein Parkticket oder die Parkuhr ist abgelaufen) wurden früher in Höhe von 5 bis 25 Euro erhoben und bestehen so seit 1990. Nach Angaben der einzelnen Bundesländer und Kommunen, hatten diese Strafen schon längst keine reale Auswirkung mehr und, dementsprechend, zahlten die Fahrer bewusst nicht für das Parken, denn manchmal war die Strafe niedriger.
- Für das Parken ohne Parkticket beträgt jetzt die Strafe mindestens 10 Euro. Auch andere Verstoße gegen die Parkregeln sind jetzt teurer um etwa 5 Euro: jede unbezahlte halbe Stunde kostet jetzt 15 Euro, 2 Stunden – 20 Euro und 3 Stunden – 25 Euro.
- Der, der sein Auto auf dem Fahrradweg lässt, riskiert jetzt mit einer Strafe bis zu 20 Euro, nach einer Stunde erhöht sich die Strafe auf 30 Euro.
- Für Parken in Fußgänger- oder anderen verbotenen Bereichen wurden früher 15 Euro enthoben, jetzt 15 Euro. Die LKW-Fahrer, die mehr als 3,5 Tonnen mit sich führen, müssen für so einen Verstoß jetzt 75 Euro bezahlen.
– Und bei der Verletzung der Regeln durch die Fahrradfahrer?
– Besonders gefährliches Fahrradfahren wurde ebenfalls mit einer bedeutenden Straferhöhung „ausgezeichnet“.
– Was sollen die neuen Änderungen ergeben: die Sicherheit auf den Straßen erhöhen oder mit der Erhöhung der „Schmerzgrenze“ der Strafen dazu zwingen ernsthafter gegenüber dem Einhalt der Straßenverkehrsordnung zu werden?
– Der zentrale Faktor der Sicherheitserhöhung auf den Straßen ist der Mensch selber. Die Strafen haben zwei Ziele: sie sollen „verschrecken“ und somit ihre profilaktische Bedeutung erlangen, und, außerdem, sollen sie die Verkehrsteilnehmer, die die Regeln nicht einhalten, nochmals an das falsche Verhalten erinnern.
In jedem Fall erweist sich als ausschließlich wichtig das „Straßenerziehungs“-Gespräch mit dem Polizisten im Moment der Festhaltung des Zuwiderhandelnden.
– Inwiefern, Ihrer Meinung nach, werden die neuen Änderungen die Situation auf den Straßen wirklich ändern?
– Die Straßenverkehrsordnung enthält wichtige und bedeutende Regeln, die das Verhalten der Verkehrsteilnehmer untereinander betreffen. Und jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich an diese Regeln halten, damit unsere Straßen noch sicherer werden.
– Undwirddieerneute Überschreitungder „Schmerzgrenze“ derStrafenundPunktenichtdazuveranlassenseineRechtenochstärkerimGerichtverteidigenzuwollen (hiermitsindunzufriedeneBürgergemeint)?
– In einem Rechtsstaat, welchen ohne Zweifel Deutschland darstellt, darf sich jeder an das Gericht wenden, wenn irgendeine Anschuldigung oder Strafe ihm als ungerecht erscheint.
Es sprachen Vitalij Shnayder,
Elena Schultheiß.
Foto von V.S.
Aus dem Russischen von Yevgeniya Marmer