Herr Hans aus der Polizeihochschule Münster meint, dass die s.g. „graue Zone“ in der deutschen Gesetzgebung die Arbeit der Fotokameras lahmlegen kann, die auf den deutschen Straßen zur Verkehrskontrolle aufgestellt sind.
Warum?
Es hat sich herausgestellt, dass, wenn der Verkehrsregelbrecher an der Richtigkeit des o.g. Kontrollapparats zweifelt, dann muss der Kläger (z.B. die Kommune, der das Gerät gehört) ein Original der Bedienungsanleitung des Geräts bereitstellen.
Was gibt es denn einfacheres, fragt man sich, aber das klappt trotzdem nicht. Das Dilemma besteht darin, dass die Bedienungsanleitung dem Copyright des Herstellers unterliegt, was dem Kläger oder dem Verteidiger nicht erlaubt dem Gericht weder das Original noch die Kopie zu offenbaren.
Außerdem, die Kontrollgeräte selbst, „machen tatsächlich oft Fehler“. Das geschieht deshalb, weil die Wartungsarbeiter der Arbeiter die Ausbildung nicht bei dem Hersteller bekommen, sondern direkt in den Kommunen, denen die Geräte gehören. Und trotzdem, werden wir, die Autofahrer, auf jeden Fall bestraft. Und was ist mit den Anwälten? Denn die meisten Autofahrer besitzen für so einen Fall eine Rechtsschutzversicherung.
Leider zeigt die Praxis, dass die Anwälte bislang nach dem alten, bewährten Schema arbeiten. Wie geschieht das? Es wird eine Anfrage gestellt, wann zum letzten Mal das Gerät justiert wurde. Und, wenn der Gerätebesitzer das betreffende Protokoll bereitstellt, endet alles hiermit.
Zur Anfrage bezüglich der Bedienungsanleitung kommt es in der Regel gar nicht. Aber das ist so, bis das neue 8-Punkte-System in Kraft tritt. Danach werden die Schuldigen aktiver kämpfen. Das wird dazu führen, dass die Anwälte solche Fälle mit Freude übernehmen werden. Denn es reicht nur ein Gerichtsbeschluss zu Gunsten des Autofahrers und dann…
Also kann man mit Sicherheit behaupten, dass wenn die Gesetzgebung nicht verändert wird, dann werden die Gerichte in solcher Art Fälle „versinken“, und die Kommunen werden dieses bis heute ertragreichen Einkommens „beraubt“.
Übrigens, bezüglich des Einkommens der Kommunen auf diesem Gebiet. Es stellt sich heraus, dass sie selber entscheiden, wo die Kontrollkameras aufgestellt werden. Basierend nicht darauf, wo präventive und vorwarnende Maßnahmen gebraucht werden, sondern dort, wo der Verkehr am dichtesten ist. Klar, das Geld wird gebraucht. Vor allem jetzt, in Krisenzeiten. Aber nicht verkehrt wäre es den Verkehrsminister Peter Ramsauer auf dieses Problem aufmerksam zu machen.
Denn die Mitarbeiter der Verkehrspolizei kennen die am meisten gefährdeten Abschnitte der Autobahnen. Außerdem gibt es psychologische, meteorologische, u.a. Untersuchungen.
Vielleicht, in diesem Fall, macht es Sinn sich auf die wissenschaftlichen Untersuchungen zu stützen oder, letztendlich, auf die Statistik?..
Ja, die Strafauszahlungen kann die Kommune bekommen, aber die Wartungsarbeiter sollten von den betreffenden Polizeiabteilungen ausgebildet werden.
Wir hoffen sehr darauf. Und bis dahin werden wir mit einem Videoregistrator fahren. Das ist das einzige, was als Beweis dafür dienen kann, dass wir die Verkehrsregeln nicht verletzt haben, oder wir wegen eines anderen Verkehrsteilnehmers oder einer anderen Verkehrssituation dazu gezwungen waren. Die Rettung des Ertrinkenden…
Und, wie immer, Erfolg auf den Straßen!
Aus dem Russischen von Yevgeniya Marmer