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Die Strafpunkte in Flensburg 2013

 

       Philipp Maußhardt, ein Mitarbeiter von „Stern“, erzählte in der zweiten Ausgabe des Magazins, dass als er sich weigerte bei seiner Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h (anstelle der erlaubten 100 km/h fuhr er 116 km/h) 350 Schweizer Franken, umgerechnet etwa 300 Euro, zu bezahlen, er für zwei Tage im Gefängnis landete. Sein Zellengenosse war Mustafa, der statt eines Führerscheins 2,7 Promille im Blut vorzuweisen hatte, einen Unfall baute und Fahrerflucht beging. Dafür bekam Mustafa sechs Monate Freiheitsentzug. Nebenbei soll erwähnt sein, dass ein Tag im Gefängnis den Staat Schweiz etwa 200 Schweizer Franken kostet. Und was ist mit Deutschland?

 

Bezüglich der Initiative des Bundesministers für Verkehr, Peter Ramsauer, existieren die unterschiedlichsten Meinungen.

In dem Register der Flensburger „Sünder“, welcher seit nunmehr 38 Jahren besteht, befinden sich momentan neun Millionen „Seelen“. Das sind etwa 18 Prozent der Gesamtzahl der Fahrer in Deutschland. Und echt nicht wenig.

 

 

Allerdings nur die Anzahl von weniger als einem halben Prozent (0,5 %) der Fahrer hat tatsächlich die bedrohliche Menge an Strafpunkten sammeln können.
Entsprechend der neuen Reform werden jährlich 500 Fahrer mehr ihren Führerschein verlieren. Auf diesem Wege steigt diese Anzahl im Jahr 2013 um insgesamt etwa 10 % im Vergleich zu 2011.

Das Problem ist, dass Sie sich unter diesen 500 wiederfinden könnten. Wie man das so schön sagt: Nichts ist unmöglich.

Nichtsdestotrotz ist die Einführung des neuen Punktesystems eine beschlossene Sache. Der Beginn der Gültigkeit ist für das Ende des Jahres 2013 angesetzt.
Davon sollten wir ausgehen. Doch was sollen wir diesbezüglich unternehmen?

Als Allererstes sollten Sie prüfen, ob Sie Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg haben. Und wie viele. Immer kann etwas in Vergessenheit geraten. Und dabei verbleiben einige Punkte über 5 Jahre. Wenn Sie zudem innerhalb der Frist neue Punkte eingesammelt haben, so verlängert sich auch die Frist der alten Punkte. Wir empfehlen ausdrücklich das Ausfüllen des folgenden Formulars:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Formular-Punkteauskunft_36905.pdf
Fügen Sie Ihre Passkopie bei und versenden Sie beides an die folgende Adresse: Kraftfahrt-Bundesamt- Verkehrszentralregister -24932 Flensburg. Eine Antwort werden Sie auf jeden Fall bekommen.

Warum soll das jetzt gemacht werden?

Es verhält sich nach der neuen Regelung so, dass die Verkehrssünder die Möglichkeit verlieren, ihre Punkte durch eine freiwillige Absolvierung von entsprechenden Seminaren abzuarbeiten. Aber noch ist diese Möglichkeit vorhanden. Wenn Sie bis einschließlich 8 Punkte haben, so werden Sie nach der Absolvierung des Seminars ASP-Aufbauseminar sie um 4 Punkte reduzieren.
Bei 9-13 Punkten können Sie diese nach dem Seminar um zwei schrumpfen lassen.
Bei 14-17 Punkten ist Ihre Seminarteilnahme unbedingt notwendig. Dabei wird Ihre Punkteanzahl nicht reduziert. Sollten Sie allerdings freiwillig den Wunsch nach der Teilnahme an einem teuren psychologischem Gutachten äußern (MPU verkehrspsychologische Beratung), so können Sie dennoch zwei Punkte wiedergutmachen.
Das Seminar besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten im Hörsaal und einer halben Stunde Fahrt am Steuer. Der Spaß kostet zwischen 250 € und 350 €, was jedoch weitaus weniger ist als die Kosten für die MPU verkehrspsychologische Beratung. Die Erlaubnis auf die Durchführung des Seminars obliegt den Fahrschulen.

So, laufen wir also los zu der Anmeldestelle, solange es noch nicht zu spät ist?

Ja, natürlich, aber lassen Sie uns zunächst darüber sprechen, wie die Neuberechnung ablaufen wird. http://www.bussgeldkataloge.de/

 

 

 

1-3 Punkte nach dem alten System verwandeln sich in                1 Punkt und wandern auf Ihr Benutzerkonto
4-5                                                                        2 Punkte
6-7                                                                        3 Punkte

8-10                                                                      4 Punkte                             schriftliche Inkenntnissetzung
11-13                                                                    5 Punkte

14-15                                                                    6 Punkte                             schriftliche Verwarnung
16-17                                                                    7 Punkte                             und Einladung zum Seminar

18 Punkte                                                             8 Punkte                             Verlust des Führerscheins

Allerdings betrifft das nicht jede Verkehrswidrigkeit. Zum Beispiel werden 3 Punkte für die Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h in der Ortschaft (oder 60 km/h in der 30er-Zone) nicht auf 1 Punkt, sondern 2 festgesetzt.
Die schlechten Nachrichten enden hier leider noch nicht. Die Punkte verbleiben in der Zeitspanne von 2,5 bis 10 Jahren! Früher wurden sie lediglich von 2 bis 5 Jahren verwahrt.
Ab zu den Seminaren. Aber sollen wir wirklich alle?

Rechnen wir nach:
Sollten Sie 10 Punkte haben, so ist das offensichtlich nicht erforderlich. Ihre alten 10 Punkte entsprechen nach der neuen Schreibweise 4 Punkten. Sollten Sie ein Seminar besuchen, so werden aus Ihren 10 Punkten 8, die nach der Reform dennoch zu 4 umgerechnet werden.

Sollten Sie allerdings 4 Punkte nach der alten Berechnung haben, so werden Sie nach dem Seminar nahezu zu einem Engel hinter dem Lenkrad mit 0 Punkten auf Ihrem Konto.
Das alles ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie in den letzten 5 Jahren keine solche Veranstaltung besucht haben.

Nun ein wenig darüber, wie einfach es ist, 8 Strafpunkte zu sammeln.

–          Telefonieren am Steuer bleibt weiterhin 1 Punkt;

–          Geschwindigkeitsüberschreitung um über 20 km/h: 1 Punkt;

–          Geschwindigkeitsüberschreitung außer Orts um über 30 km/h: 2 Punkte;

–          Überqueren der Straße über Rot (weniger als 1 Sekunde): 1 Punkt;

–          das Gleiche bei über einer Sekunde nach der Schaltung: 2 Punkte.

So geht das weiter. Und vergessen Sie nicht: 2,5 bis zu 10 Jahren!
Das Sammeln von 8 Punkten ist nicht nur einfach, es ist sehr einfach.
Es sind aber auch Erleichterungen erlassen worden. So können Sie jetzt auch ohne die Umweltplakette in die Stadt fahren und werden eine Strafe in der Höhe von 40,00 € bezahlen müssen. http://www.umwelt-plakette.de/umweltplakette/Karten%20Umweltzonen%20D/Deutschlandkarte/2013-01/Staedte%20und%20Plakette_ab%2001.01.2013_%20DE.pdf

Den Trinkern am Steuer geht es nun sündertechnisch ebenfalls besser. Sollten Sie früher bei über 1,1 Promille ganze 7 Punkte aufgedonnert bekommen, so sind es jetzt keine 4 oder 3, sondern lediglich 2.

Die nächste Kategorie, deren Leben nun erleichtert wird, ist die der Streiter mit den anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Menschen erhalten eine Strafe in der Höhe ihres monatlichen Einkommens, aber die 5 Punkte, wie früher, erhalten sie nicht. Sie erhalten nicht einen, um genau zu sein.

Fazit: Die einen freut´s, die anderen nicht.
Aber auch aus der psychologischen Perspektive sind 8 Punkte keine 18.

In diesem Artikel werden wir nicht jede Veränderung namentlich ansprechen, die mit der Reform in Kraft treten wird. Das werden wir in den nächsten Ausgaben nachholen.
Bis dahin beachten Sie bitte unbedingt die Anzahl der Punkte, die Sie schon auf Ihrem Konto haben. Und, wie immer, viel Glück auf der Straße.

русская православная церковь заграницей иконы божией матери курская коренная в ганновере

Über Roman Margolin (Hannover)

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