Liebe Leser,
Im Rahmen des Projektes „Stärkung der Partizipationsbereitschaft von russischsprachigen Zuwanderern am gesellschaftspolitischen Leben in Hannover mit Hilfe von Internetmedien“ beginnen wir mit der Publikation der Informationen zu dem Thema der Teilnahme der Migranten an dem politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland.
In unseren Publikationen werden verschiedene wichtige Aspekte der Integration erörtert, die außerdem auf dem Internetforum der Zeitschrift Inter-Focus.de besprochen werden. Dazugehören Fragen der sozialen Kompetenz, der Einbürgerung, die Besprechung der Voraussetzungen, die für die erfolgreiche gesellschaftspolitische Integration der Migranten notwendig sind, insbesondere durch ihre Teilnahme am öffentlichen Leben der Kommunen, sowie andere Themen. Dieses Projekt ist als ein integrations- und soziokulturelles Projekt zu betrachten, bei welchem neben der Informationsgewinnung auch die politische, gesellschaftliche, kulturelle und historische Bildung der Zuwanderer, mit dem Ziel der Erhöhung ihrer sozialen Kompetenz, Selbständigkeit und Mitverantwortung für die Gemeinde, in der sie ansässig sind (in Hannover und in der Region Hannover), gefördert werden. Es soll Zuwanderer dazu bewegen, an dem gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben ihrer Städte und Gemeinden aktiv zu werden, um das Gefühl der Zugehörigkeit zu ihrer Lebensumwelt zu fördern. Auf diese Weise bietet die Zeitschrift eine Möglichkeit, ihre Meinungen, Vorschläge und Ideen zu äußern und dadurch in den öffentlichen Diskurs einzubringen. Als Folge werden die soziale Kompetenz, Mitverantwortung und Selbständigkeit der Zuwanderer gestärkt.
Das Integrationszentrum Mi & V e. V. und die Redaktion der Zeitschrift Inter-Focus.de.
Das Staatssystem Deutschlands
Deutschland ist ein demokratischer, rechtstaatlicher und sozialer Staat mit einer föderativen Struktur und der republikanischen Regierungsform. In der Bundesrepublik Deutschlands gilt die Verfassung (das Grundgesetz), welches am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist. Laut der Verfassung ist der Staat verpflichtet, die Rechte und die Freiheit der Bürger, einschließlich der Religionsfreiheit, der Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, der freien Auswahl des Berufes zu schützen; die Gleichheit vor dem Gesetz, sowie die Prinzipien der Machtvollkommenheit des Gesetzes, der Teilung der Zweige der Macht und der sozialen Gerechtigkeit sind zu gewährleisten.
Deutschland – eine parlamentarische Republik, die von dem föderalen Präsidenten geleitet wird, der seinerseits von der föderalen Versammlung (Bundesversammlung) für vier Jahre gewählt wird. Die föderale Versammlung schließt die Abgeordneten des Parlaments (des Bundestags) und der Delegierten der Landparlamente (Landtag) ein. Nach der Verwirklichung der Parlamentswahlen bietet der Präsident dem Bundestag die Kandidatur auf den Posten des föderalen Kanzlers an. Wenn die Kandidatur des Kanzlers vom Bundestag nicht angenommen wird oder das Oberhaupt der Regierung die Unterstützung der Mehrheit im Bundestag verloren hat, kann der Präsident das Parlament entlassen. Der Präsident ist kein Vertreter einer Partei und entsprechend nimmt er keinen Anteil am politischen Kampf an der Seite einer Partei. Der Präsident soll eine moralische Autorität für alle Bürger sein und erledigt hauptsächlich die Funktion des Repräsentanten des Staates. Er wird für eine fünfjährige Amtszeit gewählt, nach Ablauf welcher kann er wieder (jedoch nicht mehr als einmal) kandidieren kann.
Die höchste gesetzgebende Macht repräsentiert in Deutschland das Parlament – der Deutsche Bundestag. Er wird von dem Bundestagspräsident geleitet. Die Gesetzentwürfe an dem Bundestag werden von der föderalen Regierung sowie von den Abgeordneten des Bundestags und des Bundesrates eingebracht. Über die Gesetzentwürfe wird nach drei Lesungen mit einer einfachen Stimmenmehrheit abgestimmt. Im Bundestag sind nur die Parteien vertreten, die in den Wahlen mehr als 5 Prozente der Wählerstimmen nach den Parteilisten erhalten haben. Der Bundestagspräsident hat das zweithöchste Amt nach dem Bundespräsidenten.
Der Bundesrat ist der Repräsentant der Subjekte der Föderation, das sind die föderalen Länder. Der Bundesrat schließt die Vertreter der Landesregierungen ein. Die Zahl der Vertreter hängt von der Bevölkerungszahl der Länder ab. Jedes Bundesland entsendet mindestens drei Vertreter in den Bundesrat. Der Bundesrat hat die Kontrollfunktionen, dass die Gesetzesentwürfe des Bundestages annehmen. Die vom Bundestag vorbereiteten Gesetzentwürfe, welche die Änderungen der Verfassung der BRD betreffen, die Wechselbeziehungen zwischen der Föderation und den Länder tangieren oder die Interessen der föderalen Länder auf anderer Weise berühren, müssen vom Bundesrat für das Inkrafttreten gebilligt werden.
Die föderale Regierung Deutschlands (Die Bundesregierung Deutschlands) – das oberste Organ der exekutiven Macht in Deutschland. Das Oberhaupt der föderalen Regierung ist der föderale Kanzler. Der Kanzler wird für eine vierjährige Amtszeit gewählt. Der Kanzler schlägt dem Präsidenten die Kandidaten für die Ministerosten vor und bestimmt die Hauptrichtungen der Innen- und Außenpolitik Deutschlands. Im Falle eines Rücktritts des Bundeskanzlers tritt die gesamte Bundesregierung zurück. Der Bundestag ist berechtigt das Misstrauen dem Kanzler auszusprechen.
Das Wahlsystem Deutschlands basiert auf dem Prinzip der proportionalen Repräsentation. Dabei hat jeder Wähler zwei Stimmen: für die Wahl des Abgeordneten des Bundestags nach den territorialen Listen und für die Abstimmung nach den Parteilisten. Jeder Bürger, der die 18 Jahre erreicht hat, ist zur Wahl berechtigt und kann seine eigene Kandidatur zu den Wahlen in die Organe der Staatsmacht stellen.
Das föderale Verfassungsgericht (Das Bundesverfassungsgericht) – das Organ, welches, die Verfassung (Grundgesetz) sowie die wesentlichen (grundlegenden) Rechte der Bürger schützt. Das Verfassungsgericht ist berechtigt, die schon übernommenen Gesetze aufzuheben, wenn es zu dem Entschluss gekommen ist, dass sie der Verfassung widersprechen. Die einzelnen Bürger können Verfassungsklagen beim föderalen Verfassungsgericht einreichen, wenn ihre Hauptrechte ihrer Meinung nach verletzt wurden.
Die Bundesrepublik Deutschland umfasst 16 Bundesländer. Dazu gehören Bayern, Baden-Württemberg, den Stadtsaat Berlin, den Stadtstaat Bremen, Brandenburg, den Stadtstaat Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern¸ Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein. Jedes Bundesland ist eine eigeständige Republik, die den Prinzipien des demokratischen, rechtlichen und sozialen Staates mit den eigenen Machtorganen entspricht und dessen Machtorganen den föderativen Machtorganen Bundesbehörde hauptsächlich ähnlich sind. Was die administrativ-territorialen Teilung der einzelnen Länder angeht, teilen sie sich auf die administrativen Regionen, welche ihrerseits auf die administrativen Bezirke und Städte geteilt sind. Die unterste Verwaltungseinheit ist die Gemeinde. Die Länder werden von den durch die Parlamente gewählten Ministerpräsidenten geleitet, die auch die Landregierungen bilden. Diese Regierungen sind im Rahmen ihrer Kompetenzbereiche von der Regierung der Bundesrepublik unabhängig. In den Fragen, für die der Bund die Kompetenz besitzt, müssen sie die Einhaltung der Gesetze sicherstellen.
Integrationszentrum Mi & V e. V.